Di, 06.01.2009

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen für die go! Akademie für Führung und Vertrieb GbR
 
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1. Vertragsgestaltung
1.1 Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und der go! Akademie für Führung und Vertrieb GbR über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
1.2 Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen für die Go! Akademie für Führung und Vertrieb GbR, die den Verträgen beigefügt werden.
1.3 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für die go! Akademie für Führung und Vertrieb GbR, soweit vereinbart, haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
   
2. Leistungen der go! Akademie für Führung und Vertrieb GbR
2.1 Der go! Akademie für Führung und Vertrieb GbR erbringt ihre Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter. Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag mit dem Auftraggeber
2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Dienstleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und der go! Akademie für Führung und Vertrieb GbR im einzelnen festgelegt
2.3 Die go! Akademie für Führung und Vertrieb GbR erbringt Leistungen insbesondere in Form von Beratung, Coachings und Trainingsseminaren.
2.4 Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern nach Seminaren findet grundsätzlich nicht statt. Ausnahmen müssen vorab schriftlich vereinbart sein.
   
3. Honorare und Kosten
3.1 Das erste Kontaktgespräch durch die go! Akademie für Führung und Vertrieb GbR ist unentgeltlich.
3.2 Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.
3.3 Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
3.4 Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien etc.
3.5 Für Seminare am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen werden besondere Honorarvereinbarungen getroffen.
3.6 Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.
3.7 Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.8 Bei Buchungen von Seminaren ist eine sofortige Anzahlung in Höhe von 30% der Seminargebühr zu leisten. 70% der Seminargebühr sind spätesten drei Monate vor Seminarbeginn fällig. Bei kurzfristiger Anmeldung wird der Betrag sofort zur Zahlung fällig.
3.9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
   
4. Sicherung der Leistungen
4.1 Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht der go! Akademie für Führung und Vertrieb GbR an
den von dieser erstellten Werken (Trainingsunterlagen). Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit. Eine Vervielfältigung/Verwendung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der go! Akademie für Führung und Vertrieb GbR .
4.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Das von Go! Akademie für Führung und Vertrieb GbR vorbereitete Material wird den Teilnehmern des Trainingsseminars vom Auftraggeber nach Maßgabe der Bestimmungen der Ziffer 4.1 zur Verfügung gestellt.
4.3 Der Auftraggeber informiert die go! Akademie für Führung und Vertrieb GbR vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
4.4 Sollen Teile des Trainingskonzepts und/oder der Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist der go! Akademie für Führung und Vertrieb GbR der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Zugezogene Dritte werden als Verrichtungsgehilfen der go! Akademie für Führung und Vertrieb GbR tätig, nicht als Erfüllungsgehilfen.
4.5 Die go! Akademie für Führung und Vertrieb GbR verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge. die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages.
4.6 Die go! Akademie für Führung und Vertrieb GbR trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die von der go! Akademie für Führung und Vertrieb GbR zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Die go! Akademie für Führung und Vertrieb GbR wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen und haftet ausschließlich für Auswahlverschulden.
4.7 Die go! Akademie für Führung und Vertrieb GbR ist berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.8 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch die go! Akademie für Führung und Vertrieb GbR wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von der go! Akademie für Führung und Vertrieb GbR nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Veranstalter unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, einen Ersatzreferenten zu verpflichten oder einen Ersatztermin zu benennen. Bei kurzfristigen Ausfällen besteht seitens des Veranstalters keine Ersatzpflicht.
4.9 Sollte am Seminartermin noch ein Teil des Rechnungsbetrages offen stehen, besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Teilnahme am Seminar. Die Anmeldung ist verbindlich. Es ist aber jederzeit möglich, eine Ersatzperson zu melden. Die schriftliche Benennung einer Ersatzperson ist bis 10 Tage vor Seminarbeginn, mit einer Bearbeitungsgebühr von 25,- Euro möglich. Bei Storno bis acht Wochen vor Seminarbeginn werden 30% der Gebühr, danach diese in voller Höhe fällig. Bei Umbuchungen wird eine Gebühr von 150,- Euro erhoben.
   
5. Allgemeine Bestimmungen
5.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die go! Akademie für Führung und Vertrieb GbR unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
5.2 Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
5.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und go! Akademie für Führung und Vertrieb GbR oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der go! Akademie für Führung und Vertrieb GbR. Dies gilt ebenfalls, falls a) der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder b) der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 


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