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1.
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Vertragsgestaltung |
| 1.1 |
Der
Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und der go!
Akademie für Führung und Vertrieb GbR über die beiderseitig
zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder
Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform. |
| 1.2 |
Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen für
die Go! Akademie für Führung und Vertrieb GbR, die den
Verträgen beigefügt werden. |
| 1.3 |
Die
vorliegenden Geschäftsbedingungen für die go! Akademie für
Führung und Vertrieb GbR, soweit vereinbart, haben Vorrang
vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers. |
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2. |
Leistungen der go! Akademie für Führung und Vertrieb GbR |
| 2.1 |
Der
go! Akademie für Führung und Vertrieb GbR erbringt ihre
Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie
Mitarbeiter. Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag mit
dem Auftraggeber |
| 2.2 |
Umfang, Form, Thematik und Ziel der Dienstleistungen werden
in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und der go!
Akademie für Führung und Vertrieb GbR im einzelnen
festgelegt |
| 2.3 |
Die
go! Akademie für Führung und Vertrieb GbR erbringt
Leistungen insbesondere in Form von Beratung, Coachings und
Trainingsseminaren. |
| 2.4 |
Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern nach Seminaren findet
grundsätzlich nicht statt. Ausnahmen müssen vorab
schriftlich vereinbart sein. |
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3. |
Honorare und Kosten |
| 3.1 |
Das
erste Kontaktgespräch durch die go! Akademie für Führung und
Vertrieb GbR ist unentgeltlich. |
| 3.2 |
Ein
Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen,
Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die
gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren
sind, vereinbart. |
| 3.3 |
Für
Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart. |
| 3.4 |
Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet
werden der Einsatz von technischen Assistenten, von
Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien
etc. |
| 3.5 |
Für
Seminare am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen
werden besondere Honorarvereinbarungen getroffen. |
| 3.6 |
Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet. |
| 3.7 |
Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. | v
| 3.8 |
Bei
Buchungen von Seminaren ist eine sofortige Anzahlung in Höhe
von 30% der Seminargebühr zu leisten. 70% der Seminargebühr
sind spätesten drei Monate vor Seminarbeginn fällig. Bei
kurzfristiger Anmeldung wird der Betrag sofort zur Zahlung
fällig. |
| 3.9 |
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen
Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen. |
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4. |
Sicherung der Leistungen |
| 4.1 |
Der
Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht der go! Akademie für
Führung und Vertrieb GbR an
den von dieser erstellten Werken (Trainingsunterlagen).
Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der
Trainingsarbeit. Eine Vervielfältigung/Verwendung und/oder
Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der go!
Akademie für Führung und Vertrieb GbR . |
| 4.2 |
Der
Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die
Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken
Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Das
von Go! Akademie für Führung und Vertrieb GbR vorbereitete
Material wird den Teilnehmern des Trainingsseminars vom
Auftraggeber nach Maßgabe der Bestimmungen der Ziffer 4.1
zur Verfügung gestellt. |
| 4.3 |
Der
Auftraggeber informiert die go! Akademie für Führung und
Vertrieb GbR vor und während der vereinbarten
Trainingsmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für
die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von
Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom
Auftraggeber benannt. |
| 4.4 |
Sollen Teile des Trainingskonzepts und/oder der Durchführung
des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben
werden, ist der go! Akademie für Führung und Vertrieb GbR
der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen,
um Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen
Erfordernissen zu erzielen. Zugezogene Dritte werden als
Verrichtungsgehilfen der go! Akademie für Führung und
Vertrieb GbR tätig, nicht als Erfüllungsgehilfen. |
| 4.5 |
Die
go! Akademie für Führung und Vertrieb GbR verpflichtet sich
zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter
Vorgänge. die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem
Auftraggeber bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des
Auftrages. |
| 4.6 |
Die
go! Akademie für Führung und Vertrieb GbR trifft die Auswahl
von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels
sowie sonstigen Dritten, die von der go! Akademie für
Führung und Vertrieb GbR zur Durchführung des Auftrages
eingesetzt werden. Die go! Akademie für Führung und Vertrieb
GbR wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der
bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen und haftet
ausschließlich für Auswahlverschulden. |
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4.7 |
Die go! Akademie für Führung
und Vertrieb GbR ist berechtigt, ihre Dienstleistungen in
der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten,
sofern nichts anderes vereinbart wurde. |
| 4.8 |
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch die go!
Akademie für Führung und Vertrieb GbR wegen höherer Gewalt,
Krankheit, Unfall oder sonstigen von der go! Akademie für
Führung und Vertrieb GbR nicht zu vertretenden Umständen
nicht eingehalten werden, ist der Veranstalter unter
Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt,
einen Ersatzreferenten zu verpflichten oder einen
Ersatztermin zu benennen. Bei kurzfristigen Ausfällen
besteht seitens des Veranstalters keine Ersatzpflicht.
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| 4.9 |
Sollte am Seminartermin noch ein Teil des Rechnungsbetrages
offen stehen, besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch
auf Teilnahme am Seminar. Die Anmeldung ist verbindlich. Es
ist aber jederzeit möglich, eine Ersatzperson zu melden. Die
schriftliche Benennung einer Ersatzperson ist bis 10 Tage
vor Seminarbeginn, mit einer Bearbeitungsgebühr von 25,-
Euro möglich. Bei Storno bis acht Wochen vor Seminarbeginn
werden 30% der Gebühr, danach diese in voller Höhe fällig.
Bei Umbuchungen wird eine Gebühr von 150,- Euro erhoben.
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5. |
Allgemeine Bestimmungen |
| 5.1 |
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die go! Akademie für Führung und
Vertrieb GbR unwirksam sein oder werden, wird dadurch die
Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. Die
Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen
Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen
Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. |
| 5.2
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Für
diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich
deutsches Recht. |
| 5.3 |
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem
Vertrag zwischen Auftraggeber und go! Akademie für Führung
und Vertrieb GbR oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist,
soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der go! Akademie für
Führung und Vertrieb GbR. Dies gilt ebenfalls, falls a) der
Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat
oder b) der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Sitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der
Zivilprozessordnung verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist. |